Schriftliche Anträge zu Handen der GV sind dem Vorstand
(Hansi Conrad, Steig 14, 8310 Grafstal, E-Mail)
bis spätestens am 3. Mai 2003 einzureichen.
Für Aktive sowie U21/U19-Junioren ist die Teilnahme
obligatorisch. Wer nicht kommen kann, meldet sich schriftlich bei Paul
Glauser, Brandrietstr. 37, 8307 Effretikon (E-Mail),
ab. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einer Busse von 20 Franken geahndet.
Für ein weiteres Amtsjahr stellen sich die Vorstandsmitglieder
Hansi Conrad, Nicole Aigner, Nina Baumgartner, Paul Glauser und Andi Widmer
zur Verfügung. Markus Herzog tritt aus dem Vorstand zurück. Rolf Zberg
stellt sich als Vize-Präsident zur Wahl. Für den vakanten Posten des Juniorenobmanns
wird Christine Lässer zur Wahl vorgeschlagen.
Der Vorstand
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Statutenänderungen
Die Statuten wurden überarbeitet und dabei sollen
folgende Artikel angepasst werden.
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Alt |
Neu |
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Art. 6 |
Die Einteilung in die Mitgliederkategorien
a) - d) erfolgt gemäss den vom SHV festgelegten Altersgrenzen. |
Die Einteilung in die Mitgliederkategorien
a) und b) erfolgt gemäss den vom SHV festgelegten Altersgrenzen. |
Art. 10 |
Mitglied des Vereins kann jede Person
werden, die gewillt ist, sich für Zweck und Grundsatz von Grün-Weiss
Effretikon einzusetzen. Das Eintrittsgesuch ist dem Vorstand schriftlich
einzureichen und bedarf der Bestätigung der Eltern bei Schülern unter
16 Jahren. |
Mitglied des Vereins kann jede Person
werden, die gewillt ist, sich für Zweck und Grundsatz von Grün-Weiss
Effretikon einzusetzen |
Art. 21 |
Der Vorstand ist beschlussfähig,
wenn mindestens fünf Mitglieder des Vorstandes anwesend sind, bei
Stimmengleichheit liegt der Stichentscheid beim Vorsitzenden. |
Der Vorstand ist beschlussfähig,
wenn mindestens ein Mitglied mehr als die Hälfte des aktuellen Vorstandes
anwesend ist, bei Stimmengleichheit liegt der Stichentscheid beim
Vorsitzenden. |
Art. 26 |
Die von der GV festgelegten Jahresbeiträge
sind bis Ende Mai zu entrichten. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge. |
Die von der GV festgelegten Jahresbeiträge
sind bis Ende Juni zu entrichten. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
Vorstand, Trainer und Funktionäre werden je nach Aufwand durch den
Vorstand ganz oder teilweise von den Beiträgen befreit. |
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