Info Online 2/03

GV Einladung

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Effretikon, 2. April 2003

 

EINLADUNG

zur

29. Generalversammlung

am

Dienstag, 13. Mai 2003 um 19.30 Uhr
im Singsaal Watt in Effretikon

 

  Traktanden:
  1. Appell
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Protokoll der 28. Generalversammlung
  4. Mutationen
  5. Jahresberichte 2002/03
  6. Jahresrechnung 2002/03
  7. Bericht RPK
  8. Budget 2003/2004
  9. Festsetzung der Jahresbeiträge
  10. Wahlen Vorstand und RPK
  11. Jahresprogramm 2003/2004
  12. Statutenänderung
  13. Verschiedenes

Schriftliche Anträge zu Handen der GV sind dem Vorstand (Hansi Conrad, Steig 14, 8310 Grafstal, E-Mail) bis spätestens am 3. Mai 2003 einzureichen.

Für Aktive sowie U21/U19-Junioren ist die Teilnahme obligatorisch. Wer nicht kommen kann, meldet sich schriftlich bei Paul Glauser, Brandrietstr. 37, 8307 Effretikon (E-Mail), ab. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einer Busse von 20 Franken geahndet.

Für ein weiteres Amtsjahr stellen sich die Vorstandsmitglieder Hansi Conrad, Nicole Aigner, Nina Baumgartner, Paul Glauser und Andi Widmer zur Verfügung. Markus Herzog tritt aus dem Vorstand zurück. Rolf Zberg stellt sich als Vize-Präsident zur Wahl. Für den vakanten Posten des Juniorenobmanns wird Christine Lässer zur Wahl vorgeschlagen.

Der Vorstand
 

Statutenänderungen

Die Statuten wurden überarbeitet und dabei sollen folgende Artikel angepasst werden.

  Alt Neu

Art. 6 Die Einteilung in die Mitgliederkategorien a) - d) erfolgt gemäss den vom SHV festgelegten Altersgrenzen. Die Einteilung in die Mitgliederkategorien a) und b) erfolgt gemäss den vom SHV festgelegten Altersgrenzen.
Art. 10 Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die gewillt ist, sich für Zweck und Grundsatz von Grün-Weiss Effretikon einzusetzen. Das Eintrittsgesuch ist dem Vorstand schriftlich einzureichen und bedarf der Bestätigung der Eltern bei Schülern unter 16 Jahren. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die gewillt ist, sich für Zweck und Grundsatz von Grün-Weiss Effretikon einzusetzen
Art. 21 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder des Vorstandes anwesend sind, bei Stimmengleichheit liegt der Stichentscheid beim Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Mitglied mehr als die Hälfte des aktuellen Vorstandes anwesend ist, bei Stimmengleichheit liegt der Stichentscheid beim Vorsitzenden.
Art. 26 Die von der GV festgelegten Jahresbeiträge sind bis Ende Mai zu entrichten. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge. Die von der GV festgelegten Jahresbeiträge sind bis Ende Juni zu entrichten. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge. Vorstand, Trainer und Funktionäre werden je nach Aufwand durch den Vorstand ganz oder teilweise von den Beiträgen befreit.
     
 
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